Kostenloser online Lohnsteuerrechner 2014
Lohnsteuerrechner 2014
(Hier finden Sie einen Steuerklassenrechner zur Wahl der optimalen Steuerklasse)
Grundlagen zum Lohnsteuerrechner
Der Lohnsteuerrechner 2014 enthält gem. § 39b Absatz 6 EStG:
- die Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2013 aber vor dem 1. Januar 2015 enden,
- die Berechnung der von sonstigen Bezügen nach § 39b Absatz 3 Satz 1 bis 8 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge, die nach dem 31.Dezember 2013 aber vor dem 1. Januar 2015 zufließen,
- die Berechnung des Solidaritätszuschlags,
- die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die einzubehaltende Kirchenlohnsteuer (Minderung der ermittelten Lohnsteuer nach § 51a EStG).
Das Programm berücksichtigt die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.354 Euro in § 32a Absatz 1 EStG und die Änderung der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 283 ). Bei der Aufstellung wurde im Übrigen für 2014 berücksichtigt, dass
- in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze 48.600 Euro (2013: 47.250 Euro)beträgt,
- in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz (§ 243 SGB V) weiterhin 14,9 % beträgt,
- in der sozialen Pflegeversicherung der bundeseinheitliche Beitragssatz weiterhin 2,05 % beträgt,
- in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) 71.400 Euro (2013: 69.600 Euro) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 60.000 Euro (2013: 58.800 Euro)beträgt,
- in der allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz weiterhin 18,9% beträgt und
- der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung um 4 Prozentpunkte auf 56 % steigt (§ 39b Absatz 4 EStG).