Kostenloser online Lohnsteuerrechner 2013
Lohnsteuerrechner 2013
(Hier finden Sie einen Steuerklassenrechner zur Wahl der optimalen Steuerklasse)
Grundlagen zum Lohnsteuerrechner
Der Lohnsteuerrechner 2013 enthält gem. § 39b Absatz 6 EStG:
- die Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2012 aber vor dem 1. Januar 2014 enden
- die Berechnung des Solidaritätszuschlags,
- die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die einzubehaltende Kirchenlohnsteuer (Minderung der ermittelten Lohnsteuer nach § 51a EStG).
Der Lohnsteuerrechner berücksichtigt die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro (Änderung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011).
Bei der Lohnsteuerberechnung wurde im Übrigen für 2013 davon ausgegangen, dass
- in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze 47.250 Euro (2012: 45.900 Euro) beträgt,
- in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragsatz (§ 243 SGB V) weiterhin 14,9 % beträgt,
- in der sozialen Pflegeversicherung der bundeseinheitliche Beitragssatz 2,05 % (2012: 1,95 %) beträgt,
- in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) 69.600 Euro (2012: 67.200 Euro) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 58.800 Euro (2012: 57.600 Euro) beträgt,
- in der allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz 18,9 % (2012: 19,6 %) beträgt und