Der
Lohnsteuerrechner für 2011/12 folgt der Berechnung des PAP (Programmablaufplan
zur Berechnung der Lohnsteuer 2011/12). Zusätzlich berechnet der
Lohnsteuerrechner abgerechnete Einmalbezüge.
Ab
2010 kann der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die
Grundversorgung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Deshalb
berücksichtigt der Lohnsteuerrechner bei privat Kranken- und
Pflegeversicherten (z.B. Beamte) deren Beiträge, wenn sie folgendermaßen
angegeben werden:
·
Beiträge mit
Arbeitgeberzuschuss:
bitte bei Arbeitgeberzuschuss "ja" aktivieren und in den beiden
vorgesehenen Feldern die Gesamtsumme der Beiträge zur privaten Kranken-
und Pflegeversicherung und im zweiten Feld die Summe der darin enthaltenen
Beiträge für eine Basisversorgung angeben.
·
Beiträge ohne
Arbeitgeberzuschuss:
Beiträge in Felder eintragen bei Arbeitgeberzuschuss "nein"
aktivieren.
·
Privatversicherung ohne
Nachweis:
Beitragssatz bitte auf Null stellen. Es werden 12% des Bruttolohns bzw.
max. 1.900/ 3.000 € für den Krankenkassenbeitrag über der
Vorsorgepauschale berücksichtigt.
Freiwillig
Versicherte mit gesetzlichem Arbeitgeberzuschuss: Einstellung wie bei
gesetzlich Krankenversicherten.
Freiwillig
Versicherte ohne Arbeitgeberzuschuss: Einstellung wie bei privat
Krankenversicherten.
Der
Pflegeversicherungssatz und die Bemessungsgrenze der Renten- und
Arbeitslosenversicherung hängt
vom Bundesland in dem man arbeitet ab. Der
Pflegeversicherungsbeitragssatz beträgt in 2010 1,95%. Bei der privaten
Krankenversicherung trägt der Arbeitgeber bis zur Bemessungsgrenze (2010
= 45.000 €) die Hälfte des Beitrages. Der darüber hinausgehende
Beitrag muss vom Arbeitnehmer getragen werden.
Die
Kirchensteuersatz hängt
vom Wohnort ab. In Baden-Württemberg und Bayern beträgt dieser 8%
und in allen übrigen Bundesländern 9%.